Der Innovationspreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zusammen mit den Landes-Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern ausgelobt.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die ihren Firmensitz/Standort in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Es wird jeweils ein Preis in folgenden Kategorien vergeben:
- Unternehmen: Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen, die Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sind.
- Handwerk: Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen, die Mitglied einer Handwerkskammer sind.
- Kooperation: Innovationen, die in enger Zusammenarbeit mit einem Partner, z. B. einer Forschungseinrichtung, entwickelt wurden.
- Sonderpreis Industrie: Innovationen aus Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen sind.
- Sonderpreis der Wirtschaftsministerin: Für eine Innovation zu einem jährlich wechselndem Thema.
Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind oder bei denen die wesentliche Wertschöpfung überwiegend in Rheinland-Pfalz erfolgt. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als vier Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein und bereits Umsatz erzielt haben.
Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz ist mit insgesamt 60.000 € dotiert. Über die Aufteilung des Preisgeldes entscheidet die Jury.
Von der Jury können zudem bis zu fünf „Anerkennungen“ ausgesprochen werden. Die Anerkennungen und der Sonderpreis Industrie sind nicht dotiert. Es wird stattdessen ein Sachpreis vergeben.
Bewerbungen um den Innovationspreis 2022 können ab 15. Oktober 2021 eingereicht werden.
Der Sonderpreis der Wirtschaftsministerin 2022 ist dem Thema „Digitalisierung von Fahrzeugen – Digitale Innovationen für PKW, LKW und mobile Anwendungen in Industrie und Landwirtschaft“ gewidmet. In dieser Kategorie werden Technologieunternehmen ausgezeichnet, die mit innovativen Digitalisierungslösungen den Einsatz bzw. die Nutzung von Fahrzeugen effizienter, effektiver oder sicherer machen. Der Sonderpreis richtet sich sowohl an Fahrzeughersteller als auch an entsprechende Zulieferunternehmen. Der Fahrzeugbegriff schließt dabei alle mobilen Anwendungen wie z. B. PKW, LKW, Busse, Land- oder Baumaschinen mit ein.
Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie in den Teilnahmebedingungen und dem Datenschutzhinweis. Den Wettbewerbsflyer finden Sie hier