Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ werden Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützt und motiviert, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spüren zunehmend die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das kann auch negative Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben, sollte durch wirtschaftliche Probleme die Fortführung der Ausbildung gefährdet sein. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll über die Nutzung der Verbund- und Auftragsausbildung Auszubildende auffangen, die im eigenen Betrieb ihre Ausbildung temporär nicht weiterführen können.
„Interims-Ausbildungsbetriebe“ oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die in diesem Fall einspringen, werden durch Zuschüsse gefördert, die nicht zurück zu zahlen sind. Die Förderhöhe beträgt hierbei 4.000 Euro für jeden interimsweise übernommenen Auszubildenden.
Antragsberechtigt sind:
- Ausbildende KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen. Als KMU gelten Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Der Sitz oder eine Niederlassung des Betriebes muss in Deutschland liegen.
- Überbetriebliche Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden.
- Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre als juristische Personen des öffentlichen Rechts oder im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts organisierte Mitglieder ÜBA durchführen.
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind (Ausbildungsdienstleister).
Die Antragsstellung ist bei der Deutschen Rentenversicherung – Knappschaft-Bahn-See (KBS) unter www.kbs.de/bpa zu stellen. Die Frist zur entsprechenden Antragsstellung läuft bis 30. September 2021.
Weitere Informationen
Handwerkskammer Koblenz
Ausbildungsberatung
Telefon: +49 (0)261 398-361
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