Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten.
Die Überbrückungshilfe soll die Existenz von gefährdeten kleinen und mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von Juni bis August 2020 sichern. Die Beantragung ist ausschließlich über die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.
Das Programm startet am 10. Juli 2020. Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der ISB gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ISB – hier!