Wie bereits in unserem letzten Newsletter informiert, ist seit dem 10. Februar die Antragstellung über “einen prüfenden Dritten” für die Überbrückungshilfen III möglich.
Die Förderung erstreckt sich auf die Monate November 2020 bis inklusive Juni 2021 und steht prinzipiell allen Unternehmen monatsbezogen offen, die in Folge der aktuellen Pandemiesituation einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 30 Prozent in einzelnen Monaten des Förderzeitraums zu verzeichnen hatten. Eine Beantragung der Überbrückungshilfen III ist aktuell bis zum 30. August 2021 möglich.
Heute möchten wir Sie auf einen tollen Service der IHK hinweisen, die im Rahmen kostenfreier IHK Kompakt-Webinare über die grundlegenden Fördervoraussetzungen, mögliche Förderhöhen sowie die fördertechnischen Rahmenbedingungen informieren.
Melden Sie sich daher noch heute für eines der beiden Webinare am Mittwoch, 17.02.2021 | 10:00-11:30 Uhr oder Freitag, 19.02.2021 | 14:00 – 15:30 Uhr
unter folgendem Link an: https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/unternehmensgruendung/wissenswertes-und-veranstaltungen/veranstaltungen2/webinarreihe-ueberbrueckungshilfe-iii-ihk-arge-rlp-5035332
Ein Spezial-Webinar zu Förderspezifika in Einzelhandel, Reisebranche etc. findet statt am Donnerstag, dem 18.02.2021, ab 16:00 Uhr,
zu dem Sie sich unter folgendem Link informieren und anmelden können: https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/unternehmensgruendung/wissenswertes-und-veranstaltungen/veranstaltungen2/spezial-webinar-ueberbrueckungshilfe-iii-ihk-rlp-dihk-5035468