Aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Zugleich wurden die Förderkriterien vereinfacht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
- Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
- Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
- Anerkennung weiterer Kostenpositionen: Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online Shops.
Ausführliche Informationen zur Anpassung der Überbrückungshilfe III gibt es hier.
Unter den folgenden Links finden Sie weitere aktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe III:
- Erläuterungen zur Überbrückungshilfe III, sowie eine grafische Übersicht über die Zusammenhänge zwischen November-/Dezemberhilfen und Überbrückungshilfe III finden Sie hier (Bundesministerium der Finanzen): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html
- Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier (Term Sheet): https://news.triplecloud10.de/ncfiles/File/Term%20Sheet%20UEHIII%20Final.pdf
- Bitte beachten Sie dabei die Anlage mit dem Hinweis auf Sonderregelungen im Abschnitt „Reisebranche“ (Anlage zum Term Sheet) https://news.triplecloud10.de/ncfiles/File/Anlage%20Term%20Sheet%20UIEHIII%20Final.pdf
- Informationen zu den Corona-Hilfen vom Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html
Bitte achten Sie immer auf den aktuellsten Stand der Informationen.